Für die neunte Sitzung des Ausschusses für Gewerbeflächen, Umwelt, Verkehr und öffentliche Ordnung am 10. November 2016 haben wir, die Fraktion des Waltroper Aufbruchs, folgende Anfrage gestellt:
„Die Fraktion des Waltroper Aufbruchs bittet die Verwaltung darzulegen, welche Schritte verwaltungsseitig unternommen werden müssen, um
- Tempo 30 in den Nachtstunden (22 – 6 Uhr) auf der Leveringhäuser Straße und
- ein Verbot des Schwerlastverkehrs ebenfalls in den Nachtstunden (22 – 6 Uhr) auf der Leveringhäuser Straße einzuführen.
Die Aufstellung der Lärmaktionsplans hat leider zu keinerlei Lärmminderung zugunsten der Waltroper Bevölkerung geführt. Insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner der Leveringhäuser Straße leiden weiterhin unter dem Verkehrslärm. Trotz tendenziell abnehmender Verkehre stellt sich auf der Leveringhäuser Straße keine Entlastung ein. Im Gegenteil: die Ansiedlung der Discounter Aldi und Lidl sowie die Errichtung der Neubaugebiete Altenbruch I – III und Großer Kamp haben zu einer Zunahme des Verkehrslärms auf der Leveringhäuser Straße geführt.
Nachbarstädte wie Kamen schützen ihre Bürgerinnen und Bürger besser gegen den Verkehrslärm. Auf der Lüner Straße (ehemals Bundesstraße 61), diese führt von der Anschlussstelle Kamen/Bergkamen der Autobahn BAB 2 direkt in Stadtzentrum, gilt für die Nachtstunden Tempo 30. Auch ein Verbot des Schwerlastverkehrs bietet sich an. Die Waltroper Industrie- und Gewerbegebiete, bei denen Produktion und Anlieferung nach 22 Uhr erlaubt sind, sind auch über andere Strecken erreichbar.“
In der Sitzung antwortet Herr Stefan Schlarb für die Verwaltung. Er nannte die Verfahrenswege und die Zuständigkeiten, die es bei einer Einführung von Tempo 30 und eines Fahrverbot für Schwerlastverkehr in den Nachtstunden zu beachten gilt. Die Tempominderung bspw. muss zu einer spürbaren Lärmminderung führen. Zu prüfen sei in diesem Zusammenhang auch, ob es andere Möglichkeiten gäbe, wie Flüsterasphalt, die den Lärmmindern könnten. Er sah beim Verbot des nächtlichen Schwerlastverkehrs zudem das Problem, dass öfters Sondertransporte, deren LKW bis zu 70 t wiegen können, die Strecke benutzen, da die Drucksbrücke solchen Belastungen standhält. Die Erläuterungen seien aber nur vorläufig, es stünden die Antworten von Polizeibehörde und den Straßen NRW aus, die man in dieser Sache angeschrieben hatte.
Mit dem Protokoll der Sitzung wurde folgender Wortlaut zu unserer Anfrage verschickt:
„Herr Schlarb führt dazu aus, dass die Stadt Waltrop in Verbindung mit Polizei und dem Landesbetrieb überprüfen wird, ob dies zulässig ist. Er verdeutlicht, dass es sich bei der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen um ein Sachgebiet der Bundesauftragsverwaltung handelt, in dem die Verkehrsbehörde allein unter sachlichen Gesichtspunkten ihr Ermessen rechtlich korrekt auszuüben hat. Weisungen können allein die übergeordneten Aufsichtsbehörden gegenüber der Verkehrsbehörde erlassen. Sodann stellt er die verschiedenen Prüfkriterien vor, die für solch eine Entscheidung herangezogen werden. U. a. muss zunächst nach anderen, die Allgemeinheit weniger belastenden Maßnahmen gesucht werden, wie z.B. das Aufbringen von Flüsterasphalt. Zudem muss es durch die angedachte Maßnahme zu einer deutlichen Lärmminderung für die betroffenen Anwohner kommen. Dies muss vorab in einem Lärmprognosegutachten nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür trägt die Stadt.“
Wir werden hier weiter am Ball bleiben. Tempo 30 und ein Verbot des Schwerlastverkehrs in den Nachtstunden ist eine kostengünstige Möglichkeit, wie man den lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohnern der Leveringhäuser Straße zumindest in den sensiblen Stunden zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens besser schützen kann.