Der im Herbst 2013 vom Rat verabschiedete Lärmaktionsplan verdient seinen Namen nicht. Die dort aufgeführten Maßnamen zur Lärmminimierung sind entweder Luftnummern wie der Bau der B 474n oder aber Teil des allgemeinen Verwaltungshandelns, welches sowohl vor wie auch nach der Aufstellung des Lärmaktionsplans angewandt wird (Lärmschutzbelange in der Bauleitplanung, Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, Förderung des Radverkehrs etc.).
Halbzeit beim Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan ist auf fünf Jahre angelegt. Wir haben nun Halbzeit und es ist nicht abzusehen, wie die Stadt den lärmgeplagten AnwohnerInnen der Hauptstraßen Entlastung schaffen möchte. Die einzige reale Maßnahme im Aktionsplan ist der Bau der B 474n. Aber trotz des neuerlichen Eintrags der B474n in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans ist nicht zu erwarten, dass diese auch gebaut wird. Weiterhin fehlt die Planfestellung für diese Straße, weiterhin ist der Bundesverkehrswegeplan nicht ausreichend finanziert und weiterhin steht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, dass Instandhaltung vor Neubau geht.
Lärmschutz einfach
Die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung beantworten wie kurzfristig und kostengünstig Verkehrslärm auf den Hauptverkehrsstraßen (insbesondere der L609 im Bereich Leveringhäuser Straße und Wilhelmstraße) reduziert werden kann. Die Verwaltung soll insbesondere prüfen:
- Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h
- Nachtfahrverbot für LKWs
Beispiel anderer Städte folgen
Beispielhaft steht hier das Vorgehen der Stadt Kamen. Trotz anfänglicher Ablehnung durch die Bezirksregierung wurde auf der Bundesstraße 61, Lüner Straße, innerorts das Tempo auf 30 km/h herabgesetzt. Seitdem erinnern eine Vielzahl von nachts blinkenden Schildern Autofahrerinnen darin, dass sie zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens maximal 30 km/h fahren dürfen.