Am Donnerstag, den 14. April 2016, wurde im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Waltrop über die Anfrage hinsichtliche Krankenstand, Mehrarbeit, Urlaubsansprüchen und Freistellungen bei der Waltroper Stadtverwaltung diskutiert. Die Anfrage und die entsprechende schriftliche Antwort lassen sich in den Unterlagen zum Ausschuss nachlesen.
Ein kleiner Vergleich von Krankenständen
Der Krankenstand lag für das Jahr 1015 bei 14,36%. Das ist auch für den öffentlichen Dienst sehr hoch. Natürlich bietet sich nicht jeder Vergleich an. Laut Statistisches Bundesamt lag der Krankenstand bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Jahr 2014 bei 3,8% – Tendenz leicht steigend. Doch während bei der Zahl für die Waltroper Verwaltung alle Fehlzeiten tagesgenau in die Statistik eingegangen sind, sind es bei der Statistik des Bundesamtes nur Fehlzeiten, die länger als drei Tage dauerten, da dann erst die Krankmeldung erfolgte. Auch ist bekannt, dass aufgrund des sicheren Beschäftigungsverhältnisses die Krankenquote bei öffentlichen Verwaltung höher ist als die bei Unternehmen. Sie u.a. auch deshalb höher ist, weil öffentliche Verwaltungen in vorbildlicher Weise Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Ein weiterer Grund für die höhere Quote ist der höhere Altersdurchschnitt der Bediensteten in der Verwaltung. Für die NRW-Landesbediensteten lag der Krankenstand im Jahr 2013 bei 7,8%. Übrigens für die CDU-Fraktion im Landtag hoch genug, um ein betriebliches Gesundheitsmanagement für die Landesbeschäftigten zu fördern. Die 14,36% der Waltroper Verwaltung sind auch deshalb als sehr hoch einzuschätzen, da die Stadt – im Gegensatz zu anderen Städten – keine eigenen Kindergärten oder Pflegeheime betreibt. Erzieherinnen und Erzieher sowie Pflegerinnen und Pfleger haben arbeitsplatzbedingt ein höhere Krankheitsrisiko als andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes
Kein Problem für die Bürgermeisterin
Leider versäumte es die Bürgermeisterin in der Sitzung zu erklären, dass auch sie den Krankenstand von 14,36% für das Jahr 2015 als zu hoch empfinde und sie es versuchen werde, mit allen erdenklichen Mitteln den Krankenstand senken werden. Nein, so etwas hat sie nicht gesagt. Statt dessen ließ sie eine Verwaltungsmitarbeiterin darüber schwadronieren, dass Krankheiten in einer Verwaltung einem Kochtopf gleichen, der droht überzukochen, falls man nicht weiterhin rührt. Ansonsten verwies man auf die in diesem Jahr erstmals angebotenen Stressseminare als Präventionsmaßnahme.
Waltroper Aufbruch verlangt betriebliches Gesundheitsmanagement
Der Waltroper Aufbruch verband die Anfrage mit der Forderung, dass die Bürgermeisterin endlich weitergehende personalwirtschaftliche Instrumente präsentiere, damit künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne und leistungsbereit ihrer Arbeit bei der Verwaltung nachgehen können. Solche Instrumente fasst man unter dem Begriff „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ odeer „Betriebliche Gesundheitspolitik“ zusammen. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist keine Geheimwissenschaft. Es steht auch der Waltroper Verwaltung offen, sich dieser Komponente der Personalwirtschaft zu bedienen. Wichtig sind zunächst einem nur drei Dinge:
- Die Bürgermeisterin und die Personalverantwortlichen müssen dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Priorität einräumen.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement lässt sich nicht „per Order de Mufti“ einführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – um deren Gesundheit geht es letztendlich – müssen an den Prozessen beteiligt werden.
- Die Hinzuziehung von Experten erleichtert die Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Sind diese drei Schritte gemacht, werden sicherlich die nächsten Schritte eingeführt. Wie die genau aussehen, ob Mitarbeiterbefragungen, Gesundheitszirkel eingeführt werden oder aber die Leistungskomponente der Entlohnung der Personalverantwortlichen an dem Krankenstand der Abteilung gekoppelt wird, all dies bleibt den Akteuren des betrieblichen Gesundheitsmanagement überlassen: der Bürgermeisterin, den Personalverantwortlichen sowie den Beschäftigten der Verwaltung und ihrer Personalvertretung. Wir sind gespannt, welche Maßnamen und Instrumente entwickelt werden.