Deckblattverfahren zur B474 in Waltrop

Was ist eigentlich ein „Deckblattverfahren“ ?  


Bei einem Deckblattverfahren erfolgt eine Konkretisierung und Aktualisierung der Planung unter Berücksichtigung von Einwendungen, die betroffene Bürger*innen bereits bei der öffentlichen Auslegung der Planungen 2016 abgegeben haben.  

Das Ergebnis der jetzt vorliegenden aktuellen „Deckblattplanung 2021“ möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

Die Entlastungswirkung der autobahngleichen Bundesstraße beträgt für die Leveringhäuser Straße nur noch 9 % des Durchgangsverkehrs, der im Übrigen in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen hat. Die Entlastungswirkung ist damit 54 % niedriger als vor 5 Jahren berechnet!  Wenn nun z.B. heute innerhalb einer Stunde 100 Autos die Leveringhäuser Straße benutzen, werden es künftig, nach Bau der B474 n – Autobahn in der gleichen Zeit „nur“ noch 91 sein. Ich behaupte, dass man diesen Unterschied akustisch nicht bemerken wird.

Im Gegensatz dazu rauschen auf der vierspurigen Trasse der B 474 n täglich 31.000 Autos und LKW durch 8 Castroper und Waltroper Naturschutzgebiete und belasten unsere Freiräume durch Lärm und Gestank.

Die weiteren Zahlen sprechen für sich und bilden die katastrophalen Folgen dieses unnützen Mammutprojektes sehr genau ab:
( Angaben in Hektar – ha –  1 ha = 10.000 m²  und Fußballfelder – FF –)

Abriss von 4 bewohnten Häusern / Höfen
20 ha / 29 FF Verlust von Wald
23 ha / 33 FF Verlust von Acker / Wiesen / Weiden
 1,2 ha / 1,7 FF Verlust von Gewässerflächen
15 ha / 21 FF Versiegelung von Böden
74 ha / 106 FF Bedarf an Kompensationsfläche

Zwei weithin sichtbare Brückenbauwerke mit großer Spannweite (AUTOBAHNBRÜCKEN !) über den Dortmund–Ems–Kanal und den Datteln-Hamm-Kanal, sowie 13 weitere Brücken, dazu umfangreiche Auf- und Abfahrten an der Viktorstraße und Recklinghäuser Straße.

Zusätzliche CO² Belastung von rund 9.000 t im Stadtgebiet. Wie soll dabei jemals Klimaneutralität in Waltrop erreicht werden?

Wir sind der Meinung, dieses Projekt muss verhindert werden!
Beteiligen Sie sich und legen bis zum 20.08.2021 schriftlich bei der Stadt Waltrop Widerspruch ein. 


Einen Entwurf für ein Widerspruchsschreiben finden Sie mit folgendem LINK:

http://waltroperaufbruch.de/textbausteine-fuer-eine-einwendung-gegen-den-bau-der-b474n/

Michael Baumeister

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