Textbausteine für eine Einwendung gegen den Bau der B474n

Bis zum 20. August 2021 können alle Waltroperinnen und Waltroper, die sich durch die geplante B474n in ihren Rechten eingeschränkt fühlen, Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen. Dies Einwendungen müssen schriftlich verfasst und – wichtig – unterschrieben werden. Sie können bei der Stadt Waltrop abgegeben werden. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen, sofern sie während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros ihre Einwendung einreichen. Ansonsten können sie das Schriftstück in den Briefkasten in der Eingangstür der Rathauses einwerfen.

Wichtig ist, dass sie in ihrer Einwendung ihre persönliche Betroffenheit darlegen. Einwendungen haben dann ein hohes Gewicht, wenn ihre Gesundheit belastet, ihr Eigentum im Wert gemindert wird, ihr Gewerbe behindert, aber auch wenn ihre Lebensweise unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

Der Aufbau der Einwendung ist wie folgt: zunächst geben sie bitte die Daten zu ihrer Person und zum betroffenen Objekt an. Dann schildern sie, wie die geplante Vorhaben sie in ihren Rechten beschneidet. Sie können gerne die unten stehenden Formulierungen benutzen, falls sie bei der Formulierung ihrer Einwendung Unterstützung brauchen. Bitte unterschreiben sie ihre Einwendung und geben sie sie bis zum 20. August im Rathaus ab.

Als Einwenderin dürfen sie am Erörterungstermin teilnehmen. Wann und wo dieser stattfindet, steht noch nicht fest.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUR PERSON

Name

Vorname

Straße

Hausnummer

Postleitzahl und Ort

ANGABEN ZUM BETROFFENEN OBJEKT

 Eigentümer

Ich bin alleiniger Eigentümer /  Miteigentümer

folgender Immobilie: …………………………………………………… (Bezeichnung der Immobilie (z.B. unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie), Straßenanschrift, möglichst auch mit Flurstücksnummer und Flur)

Ich nutze die Immobilie (Mehrfachnennungen sind möglich) für eigene Wohnzwecke /  für eigene gewerbliche Nutzung / als Objekt zur Vermietung / sowohl für eigene Zwecke als auch als Mietobjekt.

(Straßenanschrift der Wohnung/des Gewerbebetriebs eintragen)

Außenwohnbereich

Ich bin Nutzerin einer Terrasse /  eines Balkons / eines Dachgartens / eines Gartenhauses.

Mein Außenwohnbereich ist mir wichtig, weil er meiner Erholung dient  / ich dort während der wärmeren Jahreszeit gerne mein Essen einnehme / ich mich dort gerne mit Freunden und Bekannten aufhalte / etc.

Für Anwohner im näheren Umfeld der geplanten Straßentrasse

Ich nutze den Außenbereich zu folgenden anstrengenden körperlichen Aktivitäten, bei denen ich wegen des erhöhten Sauerstoffbedarfs besonders auf saubere Luft angewiesen bin: Gartenarbeit, Sport (z.B. Fitnesstraining, Gymnastik, Spiele), etc.

Landwirtschaftliche Nutzung

 Ich bin Eigentümer folgender landwirtschaftlich genutzter Flächen:

 Ich bin Pächter folgender landwirtschaftlich genutzter Flächen:

…………………………………………………….. (Lagebezeichnung der in Rede stehenden Fläche)

BETROFFENE BELANGE

Beeinträchtigung der Gesundheit

Durch den vermehrten Straßenverkehr in Waltrop fürchte ich gesundheitliche Schäden durch zunehmenden Lärm, Erschütterungen, Luftverunreinigungen (z.B. durch Ruß/Abgase der Diesel-PKWs und LKWs). Verkehrslärm verursacht anerkanntermaßen Schlafstörungen und leistet Herz-Kreislauf-Erkrankungen Vorschub. Dadurch werde ich in unzumutbarer Weise in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) verletzt.

Ich bin aufgrund folgender gesundheitlicher Vorbelastung besonders betroffen: Herz- Kreislauferkrankung 7 Schlafstörungen /Allergien / etc.

Beeinträchtigungen durch passiven Schallschutz

Um meine Gesundheit zu erhalten, schlafe ich selbst im Winter bei zumindest teilweise geöffnetem Fenster und wäre daher gegenüber nächtlichem Verkehrslärm durch passiven Lärmschutz nicht genügend geschützt. Das geöffnete Fenster stellt sicher, dass auch in der zweiten Nachthälfte ausreichender Sauerstoff für einen tiefen und erholsamen Schlaf zur Verfügung steht.

Verkehrswertminderung der Immobilie

Der Verkehrswert einer Immobilie wird ganz entscheidend von deren Lage bestimmt. Wert beeinflussend sind insbesondere störende Lärmemissionen, Abgasbelastungen und Erschütterungen. Nach einer vorsichtigen Schätzung geht das Bayerische Landesamtes für Umweltschutz in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2007 davon aus, dass Gebäude pro Dezibel über dem Wert von 50 dB (A) um 1,5 % an Wert verlieren. Durch die geplante B474n und dem daraus resultierende Lärm wird der Wert meiner Immobilie sinken. Infolgedessen werde ich in unzulässiger Weise in meinem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG verletzt. Die Verkehrswertminderung führt beispielsweise zu einer Verringerung des Beleihungswertes, so dass ich im Falle einer Kreditaufnahme zusätzliche Sicherheiten stellen müsste.

Daher fordere ich eine angemessene Entschädigung durch den Vorhabenträger.

Erschütterungen und sekundärer Luftschall

Durch die Erschütterungen und sekundären Luftschall während der Bauphase wird meine Gesundheit Schaden nehmen / wird meine Immobilie Schäden aufweisen / wird meine Immobilien weiter an Wert verlieren.

Daher fordere ich die Durchführung eine vorheriges Beweissicherungsverfahren auf Kosten des Vorhabenträgers und eine angemessen Entschädigung.

Erhebliche Trennwirkung der B474n

Die westliche Teile der Stadt Waltop, im Wesentlichen die Bauernschaft Oberwiese wird baulich vom Stadtkern abgetrennt.

Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzungen

Im Zuge der mehrjährigen Bauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt 2.3, insbesondere auch im Umfeld der Straßentrasse, wird es zu massiven Verkehrsbehinderungen kommen. Daher werde ich Umwege in Kauf nehmen müssen, um meine landwirtschaftlich genutzten Flächen (siehe oben) erreichen zu können. Dies führt zu einer wirtschaftlichen Belastung meines Betriebes. Die absehbaren Verkehrsstörungen verhindern außerdem – vor allem zur Erntezeit – einen effizienten Einsatz landwirtschaftlicher Lohnunternehmer.

Verringerung des Erholungswertes für Freizeitaktivitäten

Die Straßentrasse verläuft in weiten Teilen Landschaftsschutzgebiet, das von mir für Freizeitaktivitäten genutzt wird. Ich bin betroffen, weil ich dort regelmäßig jogge / spaziere / walke / meinen Hund …………. (Name des Hundes – Beleg durch Hundesteuer) ausführe,

Bezugnahme auf weitere Argumente

Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich auf die weitergehenden Einwendungen und Stellungnahmen der/des …………………. gegen den Bau der B474n Bezug.

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